Wie dekliniert man Zeugenschutz?

Lerne hier, wie man das Nomen Zeugenschutz dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Zeugenschutz

Deklinationstabelle von Zeugenschutz für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular der Zeugenschutz
Genitiv Singular des Zeugenschutzes
Dativ Singular dem Zeugenschutz
Akkusativ Singular den Zeugenschutz

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Der Zeugenschutz: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Zeugenschutz benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Der Zeugenschutz ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „der Zeugenschutz” im Deutschen? (Antwort): „Der Zeugenschutz” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für den Zeugenschutz hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Zeugenschutzes: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von dem Zeugenschutz statt des Zeugenschutzes sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu dem Zeugenschutz.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Zeugenschutzes

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts des Zeugenschutzes, statt des Zeugenschutzes oder wegen des Zeugenschutzes. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Auch Verben mit Genitiv, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findet man besonders in geschriebenen Texten und nur selten im gesprochenen Deutsch.

Dem Zeugenschutz: Wann benutzt man den Dativ?

Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Den Dativ benutzt man zum Beispiel mit diesen Verben: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Zeugenschutz, mit dem Zeugenschutz, bei dem Zeugenschutz.

Den Zeugenschutz Informationen zum Akkusativ

Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – den Zeugenschutz. Danach fragst du so: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere den Zeugenschutz.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für den Zeugenschutz.
Ich denke über den Zeugenschutz nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.