Wie dekliniert man Zivilgericht in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.
Die Deklination von Zivilgericht im Singular
Nominativ Singular | das Zivilgericht |
Genitiv Singular | des Zivilgerichtes |
Dativ Singular | dem Zivilgericht |
Akkusativ Singular | das Zivilgericht |
Die Deklination von Zivilgerichte im Plural
Nominativ Plural | die Zivilgerichte |
Genitiv Plural | der Zivilgerichte |
Dativ Plural | den Zivilgerichten |
Akkusativ Plural | die Zivilgerichte |
Den richtigen Kasus finden
Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Zivilgericht richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.Das Zivilgericht, die Zivilgerichte: So funktioniert der Nominativ.
Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Zivilgericht. Der Nominativ Plural von Zivilgericht lautet Zivilgerichte. Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.
Das Zivilgericht ist meistens ...
Was heißt „das Zivilgericht”? – „Das Zivilgericht” heißt ...
Für das Zivilgericht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Zivilgerichtes, der Zivilgerichte: Warum der Genitiv gar nicht so wichtig ist.
Ein bekanntes Buch über die deutsche Sprache heißt „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”. Der Satz ist grammatikalisch falsch, zeigt aber eine Tendenz in der deutschen Sprache, besonders in der gesprochenen Alltagssprache: Hier benutzen Deutsche den Genitiv oft gar nicht mehr. Stattdessen hört man – manchmal falsche, manchmal nicht ganz so falsche – Konstruktionen mit dem Dativ. Du kannst zum Beispiel von dem Zivilgericht und nicht des Zivilgerichtes sagen, wenn du Probleme mit der Genitivform hast. Nur in der Schriftsprache solltest du wirklich eher den Genitiv verwenden. Nach dem Genitiv fragt man mit wessen. Zum Beispiel so:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Zivilgerichtes
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.
Dem Zivilgericht, den Zivilgerichten: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: dem Zivilgericht –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von dem Zivilgericht, mit den Zivilgerichten, bei dem Zivilgericht.
Das Zivilgericht, die Zivilgerichte: Wann musst du den Akkusativ verwenden?
Das direkte Objekt steht im Akkusativ – das Zivilgericht. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Zivilgericht.
Den Akkusativ benutzt du außerdem nach bestimmten Präpositionen. Hier ein Beispiel:
Ich interessiere mich für das Zivilgericht.
Ich denke über das Zivilgericht nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.