Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Zivilgerichtsbarkeit im Singular und Plural.
Die Deklination von Zivilgerichtsbarkeit im Singular
Nominativ Singular | die Zivilgerichtsbarkeit |
Genitiv Singular | der Zivilgerichtsbarkeit |
Dativ Singular | der Zivilgerichtsbarkeit |
Akkusativ Singular | die Zivilgerichtsbarkeit |
Die Deklination von Zivilgerichtsbarkeiten im Plural
Nominativ Plural | die Zivilgerichtsbarkeiten |
Genitiv Plural | der Zivilgerichtsbarkeiten |
Dativ Plural | den Zivilgerichtsbarkeiten |
Akkusativ Plural | die Zivilgerichtsbarkeiten |
Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?
Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:Die Zivilgerichtsbarkeit, die Zivilgerichtsbarkeiten: So funktioniert der Nominativ.
Wenn du ein Wort kennst, kennst du auch schon dessen Nominativ: Er ist einfach die Grundform, also Zivilgerichtsbarkeit. Der Nominativ Plural von Zivilgerichtsbarkeit lautet Zivilgerichtsbarkeiten. Den Nominativ benutzt du besonders für das Subjekt eines Satzes. Es kann gleich als erstes Wort im Satz stehen oder auch erst später – vor allem bei Fragen.
Die Zivilgerichtsbarkeit ist meistens ...
Was heißt „die Zivilgerichtsbarkeit”? – „Die Zivilgerichtsbarkeit” heißt ...
Für die Zivilgerichtsbarkeit hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Zivilgerichtsbarkeit, der Zivilgerichtsbarkeiten: Wie funktioniert der Genitiv?
Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von der Zivilgerichtsbarkeit statt der Zivilgerichtsbarkeit sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu der Zivilgerichtsbarkeit. Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Zivilgerichtsbarkeit
Auch die Verben, die einen Genitiv brauchen, wie z. B. sich … bedienen (= benutzen), … bedürfen (= brauchen), sich … bemächtigen (= in seinen Besitz bringen) findest du eher in geschriebenen Texten und nicht so oft in der gesprochenen Alltagssprache.
Der Zivilgerichtsbarkeit, den Zivilgerichtsbarkeiten: So funktioniert der Dativ.
Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Zivilgerichtsbarkeit –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Den Dativ solltest du z. B. nach diesen Verben benutzen: bringen, leihen, anbieten, erklären, empfehlen, geben, schreiben, wünschen, zeigen, schicken, schenken …Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Zivilgerichtsbarkeit, mit den Zivilgerichtsbarkeiten, bei der Zivilgerichtsbarkeit.
Die Zivilgerichtsbarkeit, die Zivilgerichtsbarkeiten: Wie funktioniert der Akkusativ?
Der Akkusativ – die Zivilgerichtsbarkeit – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Zivilgerichtsbarkeit.
Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Zivilgerichtsbarkeit.
Ich denke über die Zivilgerichtsbarkeit nach.
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