Wie dekliniert man Zivilklage?

Im Deutschen dekliniert man Zivilklage so:

Die Deklination von Zivilklage im Singular

Deklinationstabelle von Zivilklage für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Zivilklage
Genitiv Singular der Zivilklage
Dativ Singular der Zivilklage
Akkusativ Singular die Zivilklage

Die Deklination von Zivilklagen im Plural

Deklinationstabelle von Zivilklage für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Zivilklagen
Genitiv Plural der Zivilklagen
Dativ Plural den Zivilklagen
Akkusativ Plural die Zivilklagen

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Die Zivilklage: Den Nominativ richtig benutzen

Der Nominativ heißt oft auch „erster Fall”. Dieser erste Fall hat die gleiche Form wie die Grundform des Nomens. Hier muss der Sprecher also nicht deklinieren.
Das Wort verändert seine Form aber natürlich, wenn du statt des Nominativs im Singular den Nominativ Plural brauchst: die Zivilklage => die Zivilklagen. Viele Pluralformen im Deutschen werden regelmäßig gebildet. Es gibt aber auch eine Menge Ausnahmen, die du einfach lernen musst.
Aber wann benutzt du jetzt den Nominativ? Die Antwort: Wenn das Nomen das Subjekt im Satz ist. Oft findet man das Subjekt ganz am Anfang, also zum Beispiel:

Die Zivilklage ist oft ...

Deutscher Satzbau ist aber sehr flexibel. Deshalb kann das Subjekt auch an anderen Positionen stehen. Zum Beispiel hier:

Für die Zivilklage hat sich Thorsten schon immer interessiert.

Nach dem Subjekt eines Satzes fragt man mit wer oder was:

Was heißt „die Zivilklage”? – „Die Zivilklage” heißt ...


Der Zivilklage, der Zivilklagen: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von der Zivilklage statt der Zivilklage sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu der Zivilklage. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Zivilklage

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Zivilklage immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts der Zivilklage, statt der Zivilklage oder wegen der Zivilklage.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Der Genitiv wird auch nach manchen besonderen Verben benutzt. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Es gibt aber nur wenige Verben, bei denen das Objekt im Genitiv steht. Und: Man liest diese Verben zwar im geschriebenen Deutsch, du wirst sie aber nur selten hören, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Der Zivilklage, den Zivilklagen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: der Zivilklage –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier findest du einige Verben, nach denen oft ein Dativobjekt benutzt wird: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Zivilklage, mit den Zivilklagen, bei der Zivilklage.

Die Zivilklage, die Zivilklagen: Wie wird der Akkusativ benutzt?

Der Akkusativ – die Zivilklage – ist der Kasus, den man für das direkte Objekt verwendet, also für den Gegenstand des Tuns. Mit der Frage wen oder was? kann man nach Objekten im Akkusativ fragen.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Zivilklage.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für die Zivilklage.
Ich denke über die Zivilklage nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.