Wie dekliniert man Zivilprozessordnung?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Zivilprozessordnung.

Die Deklination von Zivilprozessordnung im Singular

Deklinationstabelle von Zivilprozessordnung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Zivilprozessordnung
Genitiv Singular der Zivilprozessordnung
Dativ Singular der Zivilprozessordnung
Akkusativ Singular die Zivilprozessordnung

Die Deklination von Zivilprozessordnungen im Plural

Deklinationstabelle von Zivilprozessordnung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Zivilprozessordnungen
Genitiv Plural der Zivilprozessordnungen
Dativ Plural den Zivilprozessordnungen
Akkusativ Plural die Zivilprozessordnungen

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Zivilprozessordnung. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Die Zivilprozessordnung: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Zivilprozessordnung. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (die Zivilprozessordnung -> die Zivilprozessordnungen). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Zivilprozessordnung ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Zivilprozessordnung”? – „Die Zivilprozessordnung” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Zivilprozessordnung hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Zivilprozessordnung, der Zivilprozessordnungen: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Zivilprozessordnung kann man nämlich auch einfach von der Zivilprozessordnung sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Zivilprozessordnung. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Zivilprozessordnung

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Zivilprozessordnung im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Zivilprozessordnung, statt der Zivilprozessordnung oder wegen der Zivilprozessordnung. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Zivilprozessordnung, den Zivilprozessordnungen: So funktioniert der Dativ.

Man benutzt den Dativ – also beispielsweise: der Zivilprozessordnung –, um zu zeigen, wer Empfänger/Adressat oder Ziel ist, wenn man über eine Aktion spricht. Das Fragewörter sind wem oder was. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Zivilprozessordnung, mit den Zivilprozessordnungen, bei der Zivilprozessordnung.

Die Zivilprozessordnung, die Zivilprozessordnungen: Der Akkusativ

Der Akkusativ – die Zivilprozessordnung – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Zivilprozessordnung.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für die Zivilprozessordnung.
Ich denke über die Zivilprozessordnung nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.