Wie dekliniert man Zivilrecht?

Lerne hier, wie man das Nomen Zivilrecht dekliniert! In der Tabelle stehen die Formen für alle vier Kasus im Deutschen.

Die Deklination von Zivilrecht

Deklinationstabelle von Zivilrecht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Zivilrecht
Genitiv Singular des Zivilrechts
Dativ Singular dem Zivilrecht
Akkusativ Singular das Zivilrecht

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Zivilrecht im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Das Zivilrecht: Wann ist der Nominativ richtig?

Der Nominativ ist nur für wenige Lerner problematisch. Er ist die Grundform des Wortes – du musst dabei also gar nichts deklinieren. Zivilrecht benutzt du im Nominativ, wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man danach mit den Fragewörtern wer oder was (Frage Nominativ). Meistens ist das Subjekt das erste Wort des Satzes, aber nicht immer: Es kann auch mitten im Satz stehen. Dies ist zm Beispiel bei einer Frage so:

Beispielsatz 1 (Subjekt am Satzanfang): Das Zivilrecht ist oft ...
Beispielsatz 2 (Frage): Was heißt „das Zivilrecht” im Deutschen? (Antwort): „Das Zivilrecht” heißt ...
Beispielsatz 3 (Subjekt in der Mitte des Satzes): Für das Zivilrecht hat sich Frau Müller schon immer interessiert.


Des Zivilrechts: Wann benutzt du den Genitiv?

Mit dem Genitiv haben auch Deutsche öfter Probleme. Das Gute ist: Im gesprochenen Deutsch braucht man ihn gar nicht so oft. In vielen Situationen kann man nämlich auch einfach von dem Zivilrecht statt des Zivilrechts sagen, um zu zeigen: etwas gehört zu dem Zivilrecht. Das ist nämlich die Funktion des Genitivs:
Er zeigt, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Zivilrechts

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Zivilrecht im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Zivilrechts, statt des Zivilrechts oder wegen des Zivilrechts. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.

Dem Zivilrecht: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Zivilrecht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von dem Zivilrecht, mit dem Zivilrecht, bei dem Zivilrecht.

Das Zivilrecht: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – das Zivilrecht. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Zivilrecht.

Man benutzt den Akkusativ außerdem nach einigen Präpositionen:

Ich interessiere mich für das Zivilrecht.
Ich denke über das Zivilrecht nach.

Andere Präpositionen, die den Akkusativ brauchen, sind: gegen, ohne, durch.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.