Wie dekliniert man Zwangsenteignung?

Hier findest du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Zwangsenteignung im Singular und Plural.

Die Deklination von Zwangsenteignung im Singular

Deklinationstabelle von Zwangsenteignung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Zwangsenteignung
Genitiv Singular der Zwangsenteignung
Dativ Singular der Zwangsenteignung
Akkusativ Singular die Zwangsenteignung

Die Deklination von Zwangsenteignungen im Plural

Deklinationstabelle von Zwangsenteignung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Zwangsenteignungen
Genitiv Plural der Zwangsenteignungen
Dativ Plural den Zwangsenteignungen
Akkusativ Plural die Zwangsenteignungen

Wie benutzt man die Kasus im Deutschen?

Die Deklinationstabelle alleine erklärt natürlich noch nicht, wann man überhaupt Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ verwendet. Einige wichtige Informationen zu diesem Thema findest du deswegen in dem folgenden Text:

Den Nominativ richtig benutzen: Die Zwangsenteignung, die Zwangsenteignungen

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „die Zwangsenteignung”? – „Die Zwangsenteignung” heißt ...


Der Zwangsenteignung, der Zwangsenteignungen:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Zwangsenteignung und eben nicht die Genitivform der Zwangsenteignung. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Zwangsenteignung

Manche Präpositionen brauchen im Deutschen immer den Genitiv. Das sind beispielsweise: angesichts der Zwangsenteignung, statt der Zwangsenteignung oder wegen der Zwangsenteignung. Man hört diese Präpositionen aber nicht oft in der gesprochenen Alltagsspache, sondern liest sie eher im geschriebenen Deutsch.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Der Zwangsenteignung, den Zwangsenteignungen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: der Zwangsenteignung –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ verwendest du auch bei einigen Präpositionen, wie beispielsweise: von der Zwangsenteignung, mit den Zwangsenteignungen, bei der Zwangsenteignung.

Die Zwangsenteignung, die Zwangsenteignungen: Der Akkusativ

Der Akkusativ – die Zwangsenteignung – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Zwangsenteignung.


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