Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Zwangsherrschaft findest du hier:
Die Deklination von Zwangsherrschaft im Singular
Nominativ Singular | die Zwangsherrschaft |
Genitiv Singular | der Zwangsherrschaft |
Dativ Singular | der Zwangsherrschaft |
Akkusativ Singular | die Zwangsherrschaft |
Die Deklination von Zwangsherrschaften im Plural
Nominativ Plural | die Zwangsherrschaften |
Genitiv Plural | der Zwangsherrschaften |
Dativ Plural | den Zwangsherrschaften |
Akkusativ Plural | die Zwangsherrschaften |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Zwangsherrschaft kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Die Zwangsherrschaft: Was ist der Nominativ?
Den Nominativ eines Wortes lernt man meistens als Erstes kennen: Er ist die Grundform. Der Nominativ Plural – hier die Zwangsherrschaften – macht oft ein bisschen mehr Probleme als der Singular – denn für viele Pluralformen gibt es im Deutschen Spezialregeln.Wenn ein Nomen das Subjekt des Satzes ist, brauchst du immer den Nominativ des Wortes. Nach diesem Subjekt – und also auch nach Wörtern im Nominativ – fragt man mit wer oder was. Man kann also zum Beispiel sagen:
Was heißt „die Zwangsherrschaft”? – „Die Zwangsherrschaft” heißt ...
Der Zwangsherrschaft, der Zwangsherrschaften: So funktioniert der Genitiv.
Der Genitiv ist der am seltensten benutzte Kasus. Es ist aber auch der Kasus, bei dem Lerner und auch deutsche Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Im gesprochenen Deutsch benutzt man oft statt des Genitivs eine Konstruktion mit Dativ, nämlich von der Zwangsherrschaft und nicht die Genitivform der Zwangsherrschaft. In der Schriftsprache sollte man aber lieber den Genitiv benutzen! Der Genitiv wird gebraucht, um zu sagen, wozu ein Ding gehört oder wer sein Besitzer ist. Das passende Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Zwangsherrschaft
Manche Verben brauchen ein Objekt in einem speziellen Fall. Verben, nach denen ein Objekt im Genitiv steht, sind im Deutschen aber selten. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten benutzt und sind in Alltagsgesprächen nur selten zu hören. Deswegen machen bei diesen Genitivobjekten auch Deutsche öfter Fehler. Beispiele für Verben mit Genitivobjekt sind: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).
Der Zwangsherrschaft, den Zwangsherrschaften: Wann benutzt man den Dativ?
Deutsche benutzen den Dativ, wenn sie sagen wollen, wer Adressat/Empfänger oder Ziel von einer Sache/Aktion ist. Dazu gehört die Frage: wem oder was . Nach diesen Wörtern steht im Deutschen als indirektes Objekt der Dativ: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von der Zwangsherrschaft, mit den Zwangsherrschaften, bei der Zwangsherrschaft.
Die Zwangsherrschaft, die Zwangsherrschaften Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – die Zwangsherrschaft. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Zwangsherrschaft.
Nach einigen Präpositionen steht das Nomen im Akkusativ. Hier sind ein paar Beispiele:
Ich interessiere mich für die Zwangsherrschaft.
Ich denke über die Zwangsherrschaft nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.