Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Zwischengericht findest du hier:
Die Deklination von Zwischengericht im Singular
Nominativ Singular | das Zwischengericht |
Genitiv Singular | des Zwischengerichtes |
Dativ Singular | dem Zwischengericht |
Akkusativ Singular | das Zwischengericht |
Die Deklination von Zwischengerichte im Plural
Nominativ Plural | die Zwischengerichte |
Genitiv Plural | der Zwischengerichte |
Dativ Plural | den Zwischengerichten |
Akkusativ Plural | die Zwischengerichte |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Zwischengericht kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Das Zwischengericht: Wann verwendet man den Nominativ?
Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Zwischengerichte) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau. Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:
Was heißt „das Zwischengericht”? – „Das Zwischengericht” heißt ...
Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:Für das Zwischengericht hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Des Zwischengerichtes, der Zwischengerichte:
Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Zwischengericht und eben nicht die Genitivform des Zwischengerichtes. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut. Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Zwischengerichtes
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.
Dem Zwischengericht, den Zwischengerichten: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Zwischengericht –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Zwischengericht, mit den Zwischengerichten, bei dem Zwischengericht.
Das Zwischengericht, die Zwischengerichte Informationen zum Akkusativ
Du benutzt für das direkte Objekt den Akkusativ – das Zwischengericht. Danach fragst du so: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere das Zwischengericht.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.