Es heißt das Eigentumsrecht Das Wort Eigentumsrecht ist neutral, deshalb ist der richtige Artikel in der Grundform das.
Wie bestimmt man das Genus?
Das Genus eines Substantives zeigt an, ob der Artikel für ein Substantiv der, die oder das heißt. Leider gibt es für das Genus im Deutschen keine einfachen Regeln. Das natürliche Geschlecht hilft oft nicht weiter: Zum Beispiel ist das Wort Mädchen neutral, auch wenn das natürliche Geschlecht ganz klar feminin ist: Mädchen sind schließlich weiblich.
Bei den meisten Wörtern muss man das Genus deswegen einfach lernen.
Auch wenn du wahrscheinlich sehr viel auswendig lernen musst: Ein paar Regeln gibt es trotzdem.
Genus bei bestimmten Wortendungen
Manche Wortendungen (Suffixe) zeigen, welchen Artikel du wahrscheinlich benutzen muss:
- -ling / -en / -ig / -ich => maskulin
- -heit / -schaft / -ei / -in / -ung / -keit => feminin
- -tum / -ment / -chen => neutral
Semantische Regeln für das Genus
Auch die Bedeutung kann helfen, den korrekten Artikel zu bestimmen:
- Tageszeiten, Wochentage, Monate und Jahreszeiten, Himmelsrichtungen, Wetterphänomene, alkoholische Getränke, Automarken => maskulin, also der
- Obstsorten, Namen für Schiffe, Zigaretten oder Cremes => feminin, also die
- Biersorten, Farben => neutral, also das
Achtung: Wenn du unsicher bist, können diese Regeln helfen. Sie zeigen dir aber auch nicht immer das richtige Ergebnis. Die Sonne, der Reichtum und das Bier sind zum Beispiel Ausnahmen von den Regeln oben.
Der richtige unbestimmte Artikel
Der korrekte bestimmte Artikel zu Eigentumsrecht ist also das. Du sagst das Eigentumsrecht, wenn für deine Gesprächspartner klar ist, worüber genau du sprichst. Nennst du eine Person oder Sache aber zum ersten Mal, benutzt du stattdessen den unbestimmten Artikel.
Die Grundform der unbestimmten Artikel sind im Singular ein und eine. Maskuline und neutrale Substantive haben den Begleiter ein; bei femininen Wörtern benutzt man eine. Weil Eigentumsrecht neutral ist, heißt die richtige Form: ein Eigentumsrecht.
Eigentumsrecht im Plural
Die Pluralform von Eigentumsrecht ist Eigentumsrechte. Für die Bildung der Pluralform gibt es im Deutschen Regeln – aber leider auch viele Ausnahmen, bei denen du die Form einfach lernen musst.
Die Artikel im Plural sind aber sehr leicht. Der bestimmte Artikel für den Nominativ Plural ist immer die – es macht keinen Unterschied, welches Genus das Wort hat. Richtig ist bei unserem Beispiel also die Form: die Eigentumsrechte. Bei unbestimmten Artikeln ist es genauso leicht: Diese gibt es nur im Singular. Im Plural lässt man die unbestimmten Artikel einfach weg, sagt also zum Beispiel viele Eigentumsrechte.