Heißt es der, die oder das Niederlassungsrecht?

Du musst den Artikel das benutzen. Denn das grammatikalische Geschlecht von Niederlassungsrecht ist neutral. Korrekt ist also: das Niederlassungsrecht.

Wie bestimmt man das Genus?

Das Genus eines Substantives zeigt an, ob der Artikel für ein Substantiv der, die oder das heißt. Leider gibt es für das Genus im Deutschen keine einfachen Regeln. Das natürliche Geschlecht hilft oft nicht weiter: Zum Beispiel ist das Wort Mädchen neutral, auch wenn das natürliche Geschlecht ganz klar feminin ist: Mädchen sind schließlich weiblich.

Bei den meisten Wörtern muss man das Genus deswegen einfach lernen.

Die gute Nachricht: Ein paar Regeln gibt es. Sie helfen dir nur in ein paar speziellen Fällen. Aber besser als nichts!

Suffixe

Bei manchen Suffixen (also Wortendungen) benutzt man fast immer denselben Artikel:

  • -ment / -chen / -tum => das
  • -ig / -ich / -ling / -en => der
  • -in / -ung / -keit / -heit / -schaft / -ei => die

Semantische Regeln

Manchmal hilft auch die Bedeutung, den richtigen Artikel zu finden:

  • Biersorten und Farben sind meisten neutral ( = das )
  • Tageszeiten, Wochentage, Monate und Jahreszeiten, Wetterphänomene, Himmelsrichtungen, alkoholische Getränke und Automarken sind meistens maskulin ( = der )
  • Obstsorten, Namen für Schiffe, Zigaretten oder Cremes sind meistens feminin ( = die )

Vorsicht: Diese Regeln können helfen, es gibt aber Ausnahmen! Zum Beispiel ist es das Bier, obwohl die meisten anderen alkoholischen Getränke maskulin sind.

Gibt es einen Plural von Niederlassungsrecht?

Nein, das Wort Niederlassungsrecht wird nur im Singular benutzt. Es gibt keine Pluralform.

Und wie dekliniert man Niederlassungsrecht?