Heißt es der, die oder das Pfändungsbeschluss?

Vor Pfändungsbeschluss benutzt du im Deutschen den Artikel der. Denn das Wort Pfändungsbeschluss ist maskulin. Die richtige Form im Nominativ ist also: der Pfändungsbeschluss.

Welche Regeln gibt es für das Genus im Deutschen?

Wann heißt es der, wann die, wann das? Der Artikel wird durch das Genus, also das grammatikalische Geschlecht eines Wortes bestimmt. Aber woher weißt du, welches Genus ein Wort hat? Die Antwort ist einfach, aber frustrierend: Das musst du lernen. Am besten lernst du bei jeder neuen Vokabel auch gleich den richtigen Artikel dazu.

Es gibt, wie gesagt, nicht viele Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar können dir helfen, nicht so viel auswendig lernen zu müssen.

Wenn Du nicht genau weißt, welches Genus ein Substantiv hat, hilft es manchmal, die Wortendung (Suffix) anzuschauen.

  • Wörter mit den Endungen -ment, -tum, und -chen sind fast immer neutral
  • endet das Nomen in der Grundform auf -ig, -ich, -ling oder -en ist es meistens maskulin
  • Wörter mit -in, -ung, -keit, -ion, -heit, -schaft oder -ei am Ende sind oft feminin

Der richtige unbestimmte Artikel

Der korrekte bestimmte Artikel zu Pfändungsbeschluss ist also der. Du sagst der Pfändungsbeschluss, wenn für deine Gesprächspartner klar ist, worüber genau du sprichst. Nennst du eine Person oder Sache aber zum ersten Mal, benutzt du stattdessen den unbestimmten Artikel.

Die Grundform der unbestimmten Artikel sind im Singular ein und eine. Maskuline und neutrale Substantive haben den Begleiter ein; bei femininen Wörtern benutzt man eine. Weil Pfändungsbeschluss maskulin ist, heißt die richtige Form: ein Pfändungsbeschluss.

Der Plural von Pfändungsbeschluss

Der Plural für das Wort Pfändungsbeschluss ist die Pfändungsbeschlüsse. Du musst das Genus des Substantives nicht kennen, um den richtigen Artikel zu wählen. In der Grundform im Plural ist der bestimmte Artikel immer die. Es macht keinen Unterschied, ob das Nomen neutral, feminin oder maskulin ist.

Einen unbestimmten Artikel gibt es im Plural nicht. Richtig ist zum Beispiel einfach: viele Pfändungsbeschlüsse.

Die richtige Pluralform zu finden. ist etwas schwerer: Hier gibt es klarere Regeln als beim Genus von Substantiven, aber auch einige Ausnahmen, die man lernen muss.

Und wie dekliniert man Pfändungsbeschluss?