Wie dekliniert man Recht?

Wie funktioniert die Deklination von Recht? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

Die Deklination von Recht im Singular

Deklinationstabelle von Recht für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Recht
Genitiv Singular des Rechtes
Dativ Singular dem Recht
Akkusativ Singular das Recht

Die Deklination von Rechte im Plural

Deklinationstabelle von Recht für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechte
Genitiv Plural der Rechte
Dativ Plural den Rechten
Akkusativ Plural die Rechte

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Recht. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Das Recht, die Rechte: Nominativ Singular und Plural

Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Recht; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Rechte. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.
Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Recht ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Recht”? – „Das Recht” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Recht hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Rechtes, der Rechte:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von dem Recht und eben nicht die Genitivform des Rechtes. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtes

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Recht im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Rechtes, statt des Rechtes oder wegen des Rechtes. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.

Dem Recht, den Rechten: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: dem Recht –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von dem Recht, mit den Rechten, bei dem Recht.

Das Recht, die Rechte: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – das Recht. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Recht.


Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.