Du musst den Artikel die benutzen. Denn das grammatikalische Geschlecht von Rechtsangelegenheit ist feminin. Korrekt ist also: die Rechtsangelegenheit.
Das korrekte Genus finden
Gibt es universelle Regeln, wann ein Wort maskulin, feminin oder neutral ist? Leider nur sehr wenige. Wenn du wirklich sicher sein willst, ob ein Substantiv mit der, die oder das benutzt wird, musst du das Genus auswendig lernen. Du solltest also bei jeder neuen Vokabel nicht nur lernen, was sie heißt, sondern auch, welches Genus sie hat.
Aber ein paar Regeln gibt es eben schon. Und die solltest du kennen!
Es gibt bestimmte Wortendungen (Suffixe), die zeigen können, welches Genus ein Wort hat. Substantive mit -ment, -tum oder -chen am Ende sind beispielsweise meistens neutral (das Medikament, das Datum, das Mädchen). Endet ein Wort auf -ig, -ling, -ich oder -en ist das Wort sehr oft maskulin (zum Beispiel: der Essig, der Flüchtling, der Teppich, der Garten). Suffixe, die man fast nur bei femininen Substantiven findet, sind: -in, -ung, -ion, -keit, -heit, -schaft oder –ei (siehe: die Freundin, die Endung, die Supervision, die Freundlichkeit, die Frechheit, die Freundschaft, die Bäckerei).
Der unbestimmte Artikel
Den bestimmten Artikel – also der, die, das – benutzt du immer dann, wenn klar ist, über wen oder was du sprichst. Spricht man aber zum ersten Mal über eine Sache oder Person, benutzt man meistens den unbestimmten Artikel.
Kennst du das Genus eines Nomens, ist es einfach, den unbestimmten Artikel zu finden: Hier gibt es nur zwei Varianten: ein und eine. Maskuline und neutrale Substantive haben immer ein als unbestimmten Artikel; ist das Wort feminin, verwendet man eine. Man sagt also eine Rechtsangelegenheit.
Der Plural
Um über Dinge oder Personen in der Mehrzahl zu sprechen, musst du den Plural bilden.
Dazu muss man wissen, wie man Rechtsangelegenheit dekliniert. Zum Glück ist aber zumindest die Wahl des richtigen Artikels einfach: Im Plural benutzt man für den bestimmten Artikel nämlich immer die, also heißt es die Rechtsangelegenheiten. Einen unbestimmten Artikel gibt es im Plural nicht. Man sagt zum Beispiel einfach viele Rechtsangelegenheiten.