Wie dekliniert man Rechtsfähigkeit?

Im Deutschen dekliniert man Rechtsfähigkeit so:

Die Deklination von Rechtsfähigkeit im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsfähigkeit für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsfähigkeit
Genitiv Singular der Rechtsfähigkeit
Dativ Singular der Rechtsfähigkeit
Akkusativ Singular die Rechtsfähigkeit

Die Deklination von Rechtsfähigkeiten im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsfähigkeit für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsfähigkeiten
Genitiv Plural der Rechtsfähigkeiten
Dativ Plural den Rechtsfähigkeiten
Akkusativ Plural die Rechtsfähigkeiten

Informationen zu Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ

Es ist nicht genug, richtig deklinieren zu können. Du musst natürlich auch wissen, wann du welchen Kasus in einem Satz benutzen musst. Hier findest du deswegen einige Informationen zu den vier Fälle im Deutschen:

Die Rechtsfähigkeit: So benutzt du den Nominativ.

Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Rechtsfähigkeiten – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.
Den Nominativ benutzt du, wenn Rechtsfähigkeit das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Rechtsfähigkeit ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Rechtsfähigkeit”? – „Die Rechtsfähigkeit” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Rechtsfähigkeit hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Rechtsfähigkeit, der Rechtsfähigkeiten: Der Genitiv erklärt

Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von der Rechtsfähigkeit und nicht der Rechtsfähigkeit sagt.
Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt.
Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsfähigkeit

Den Genitiv braucht man auch für manche Präpositionen. Nach diesen benutzt du Rechtsfähigkeit immer im Genitiv. Diese Präpositionen sind zum Beispiel: angesichts der Rechtsfähigkeit, statt der Rechtsfähigkeit oder wegen der Rechtsfähigkeit.
Wenn Deutsche sprechen wirst du diese Formen nicht so oft hören (dann verwenden Deutsche sie übrigens auch manchmal falsch mit Dativ). Die Präpositionen mit Genitiv sind für die Schriftsprache wichtiger als für die gesprochene Sprache.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Der Rechtsfähigkeit, den Rechtsfähigkeiten: Die Funktion des Dativs

Mit dem Dativ – also: der Rechtsfähigkeit –, zeigst du, was das Ziel oder wer der Adressat/Empfänger von einer Handlung ist. Danach fragst du mit den Fragewörtern wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Bei bestimmten Präpositionen musst du immer den Dativ verwenden, z. B. von der Rechtsfähigkeit, mit den Rechtsfähigkeiten, bei der Rechtsfähigkeit.

Die Rechtsfähigkeit, die Rechtsfähigkeiten: Wann braucht man den Akkusativ?

Der Akkusativ – die Rechtsfähigkeit – ist der Fall, den man für das direkte Objekt benutzt, also für den Gegenstand des Tuns. Nach Objekten im Akkusativ fragt man mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsfähigkeit.

Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:

Ich interessiere mich für die Rechtsfähigkeit.
Ich denke über die Rechtsfähigkeit nach.

Das sind nicht die einzigen Präpositionen mit Akkusativ, aber ein paar Beispiele sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.