Wie dekliniert man Rechtsgutachten?

Lies hier die Deklination von Rechtsgutachten nach. In den beiden Tabellen unten findest du die Formen im Singular und Plural:

Die Deklination von Rechtsgutachten im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsgutachten für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular das Rechtsgutachten
Genitiv Singular des Rechtsgutachtens
Dativ Singular dem Rechtsgutachten
Akkusativ Singular das Rechtsgutachten

Die Deklination von Rechtsgutachten im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsgutachten für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsgutachten
Genitiv Plural der Rechtsgutachten
Dativ Plural den Rechtsgutachten
Akkusativ Plural die Rechtsgutachten

Welcher Kasus ist richtig?

Du kennst nun die Formen von Rechtsgutachten im Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Das ist aber natürlich noch nicht die Antwort auf die Frage: Welche Form muss ich in einem konkreten Satz benutzen? Das versuchen wir dir in dem folgenden Text zu erklären. Bitte beachte: Alle Details dieser Grammatik können wir dir hier nicht zeigen. Wir haben aber ein paar wichtige Punkte zusammengefasst.

Das Rechtsgutachten, die Rechtsgutachten: Nominativ Singular und Plural

Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Rechtsgutachten; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Rechtsgutachten. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.
Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:

1. Subjekt am Satzanfang: Das Rechtsgutachten ist oft ...
2. Frage: Was heißt „das Rechtsgutachten”? – „Das Rechtsgutachten” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für das Rechtsgutachten hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Des Rechtsgutachtens, der Rechtsgutachten: Der Genitiv erklärt

Der Genitiv ist meistens der letzte Kasus, den Deutschlerner kennenlernen. Man kann die Sprache nämlich auch ganz gut ohne ihn sprechen. Denn es gibt auch Muttersprachler, die den Genitiv im gesprochenen Deutsch fast nie verwenden. Du brauchst den Fall eigentlich, um zu sagen, zu was eine Sache gehört oder wer ihr Besitzer / ihre Besitzerin ist. In der gesprochenen Sprache funktioniert das aber auch super ohne Genitiv: nämlich wenn man einfach von dem Rechtsgutachten und nicht des Rechtsgutachtens sagt.
Natürlich ist der Genitiv nicht ganz nutzlos. In der Schriftsprache solltest du lieber den Genitiv als die alternativen Dativ-Konstruktionen benutzen. Und natürlich klingt auch dein gesprochenes Deutsch gleich sehr viel besser, wenn du die richtigen Genitive benutzt.
Man fragt nach einem Wort im Genitiv mit dem Fragewort wessen. Das klingt dann zum Beispiel so:

Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtsgutachtens

Es gibt außerdem einige Präpositionen, nach denen man Rechtsgutachten im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts des Rechtsgutachtens, statt des Rechtsgutachtens oder wegen des Rechtsgutachtens. Diese Präpositionen liest man eher im geschriebenen Deutsch. In der gesprochenen Sprache sind sie seltener.
 
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.

Dem Rechtsgutachten, den Rechtsgutachten: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: dem Rechtsgutachten –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Nach manchen Präpositionen steht der Dativ, z. B.: von dem Rechtsgutachten, mit den Rechtsgutachten, bei dem Rechtsgutachten.

Das Rechtsgutachten, die Rechtsgutachten: Der Akkusativ

Der Akkusativ – das Rechtsgutachten – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere das Rechtsgutachten.

Der Akkusativ wird auch nach bestimmten Präpositionen verwendet:

Ich interessiere mich für das Rechtsgutachten.
Ich denke über das Rechtsgutachten nach.

Das sind nicht die einzigen Präpositionen mit Akkusativ, aber ein paar Beispiele sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.