Alle Kasus in Singular und Plural für das Wort Rechtshandel findest du hier:
Die Deklination von Rechtshandel im Singular
Nominativ Singular | der Rechtshandel |
Genitiv Singular | des Rechtshandels |
Dativ Singular | dem Rechtshandel |
Akkusativ Singular | den Rechtshandel |
Die Deklination von Rechtshändel im Plural
Nominativ Plural | die Rechtshändel |
Genitiv Plural | der Rechtshändel |
Dativ Plural | den Rechtshändeln |
Akkusativ Plural | die Rechtshändel |
Welchen Kasus brauche ich eigentlich?
Alle Formen von Rechtshandel kennst du nun schon einmal, aber weißt du auch, welchen Kasus du in einem bestimmten Satz benutzen solltest? Hier findest du eine kleine und hoffentlich hilfreiche Zusammenfassung über die vier deutschen Kasus:Der Rechtshandel, die Rechtshändel: Nominativ Singular und Plural
Der Nominativ Singular heißt bei unserem Beispiel Rechtshandel; er ist einfach die Grundform. Der Nominativ Plural ist Rechtshändel. Den Plural musst du im Deutschen oft zusammen mit dem Wort lernen, denn es gibt viele spezielle Pluralformen.Aber wann benutzt man den Nominativ? Immer wenn das Wort das Subjekt im Satz ist. Dann fragt man nach dem Wort mit den Fragewörtern wer oder was. Das Subjekt muss übrigens nicht am Anfang des Satzes stehen. Die deutsche Sprache ist ziemlich flexibel. Hier haben wir ein paar Beispiele für dich:
1. Subjekt am Satzanfang: Der Rechtshandel ist oft ...
2. Frage: Was heißt „der Rechtshandel”? – „Der Rechtshandel” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für den Rechtshandel hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.
Des Rechtshandels, der Rechtshändel: Der Genitiv im Deutschen
„Das ist meins!” ist für Kinder oft einer der wichtigsten Sätze. Das ist die Funktion des Genitivs: Er zeigt, wem etwas gehört oder auch wozu eine Sache gehört. Auch wenn der Genitiv deshalb für Kinder eigentlich der wichtigste Fall ist, brauchen sie oft am längsten, um ihn korrekt zu benutzen. Auch erwachsene Muttersprachler machen bei ihm oft Fehler. Deshalb musst du dich als Deutschlerner auch nicht ärgern, wenn du Probleme mit dem Genitiv hast. In der gesprochenen Sprache ist er sowieso nicht so wichtig. Denn dann benutzt man oft eher von dem Rechtshandel als des Rechtshandels. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Du sagst also zum Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... des Rechtshandels
Im Deutschen gibt es bestimmte Verben, nach denen du den Genitiv benutzen solltest. Das sind zum Beispiel: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben hört man im Deutschen aber nicht oft in der Alltagssprache. Sie werden fast nur in geschriebenen Texten verwendet.
Dem Rechtshandel, den Rechtshändeln: Wie funktioniert der Dativ?
Du benutzt den Dativ – zum Beispiel: dem Rechtshandel –, um zu sagen, wer der Empfänger/Adressat oder das Ziel von einer Handlung ist. Die Fragewörter sind wem oder was. Der Dativ ist das indirekte Objekt bei vielen Verben, zum Beispiel nach diesen: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …Auch im Zusammenhang mit bestimmten Präpositionen wird der Dativ im Deutschen benutzt, zum Beispiel: von dem Rechtshandel, mit den Rechtshändeln, bei dem Rechtshandel.
Den Rechtshandel, die Rechtshändel: So funktioniert der Akkusativ
Den Akkusativ – den Rechtshandel – benutzt du im Deutschen für das direkte Objekt, den Gegenstand des Tuns. Danach fragt man mit der Frage: Wen oder was?Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere den Rechtshandel.
Manche Präpositionen werden immer mit dem Akkusativ benutzt. Hier ist ein Beispiel:
Ich interessiere mich für den Rechtshandel.
Ich denke über den Rechtshandel nach.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.