Wie dekliniert man Rechtsmittelinstanz?

Wie dekliniert man Rechtsmittelinstanz in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.

Die Deklination von Rechtsmittelinstanz im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsmittelinstanz für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsmittelinstanz
Genitiv Singular der Rechtsmittelinstanz
Dativ Singular der Rechtsmittelinstanz
Akkusativ Singular die Rechtsmittelinstanz

Die Deklination von Rechtsmittelinstanzen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsmittelinstanz für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsmittelinstanzen
Genitiv Plural der Rechtsmittelinstanzen
Dativ Plural den Rechtsmittelinstanzen
Akkusativ Plural die Rechtsmittelinstanzen

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Rechtsmittelinstanz richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Die Rechtsmittelinstanz: So benutzt du den Nominativ.

Der Nominativ ist die Grundform des Nomens und macht deshalb eigentlich wenig Probleme. Nur die Pluralform – in diesem Fall die Rechtsmittelinstanzen – ist im Deutschen nicht immer ganz einfach. Denn es gibt Pluralformen, bei denen sich ein Vokal im Wort ändert. Und natürlich gibt es auch einige Wörter mit speziellem Plural. Diese muss man lernen.
Den Nominativ benutzt du, wenn Rechtsmittelinstanz das Subjekt des Satzes ist. Nach dem Subjekt fragst du mit den Wörtern wer oder was.
Wo genau in einem Satzes das Subjekt steht, ist übrigens im Deutschen variabel: Oft steht es am Anfang, zum Beispiel bei Fragen aber auch in der Mitte des Satzes:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Rechtsmittelinstanz ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Rechtsmittelinstanz”? – „Die Rechtsmittelinstanz” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Rechtsmittelinstanz hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Rechtsmittelinstanz, der Rechtsmittelinstanzen: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von der Rechtsmittelinstanz statt der Rechtsmittelinstanz sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu der Rechtsmittelinstanz.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsmittelinstanz

Nach einigen Präpositionen benutzt man Rechtsmittelinstanz im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Rechtsmittelinstanz, statt der Rechtsmittelinstanz oder wegen der Rechtsmittelinstanz. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Es gibt ein paar Verben, nach denen man den Genitiv benutzt. Das ist z. B. sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an) oder jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Kriminelles getan hat). Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht in der gesprochenen Sprache.

Der Rechtsmittelinstanz, den Rechtsmittelinstanzen: Wann benutzt du den Dativ?

Man benutzt den Dativ, um zu zeigen, wer der Adressat/Empfänger oder das Ziel von etwas ist. Die passende Frage ist wem oder was. Der Dativ ist beispielsweise bei diesen Verben der Kasus für das Objekt: bringen, anbieten, erklären, empfehlen, leihen, geben, schenken, schreiben, wünschen, schicken, zeigen …
 
Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von der Rechtsmittelinstanz, mit den Rechtsmittelinstanzen, bei der Rechtsmittelinstanz.

Die Rechtsmittelinstanz, die Rechtsmittelinstanzen: Wann musst du den Akkusativ verwenden?

Das direkte Objekt steht im Akkusativ – die Rechtsmittelinstanz. Es ist der Gegenstand des Tuns. Dazu gehört die Frage wen oder was?.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsmittelinstanz.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für die Rechtsmittelinstanz.
Ich denke über die Rechtsmittelinstanz nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.
Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.