Rechtsnachfolgerin ist feminin Der richtige Artikel im Nominativ Singular ist also die. Richtig ist deshalb: die Rechtsnachfolgerin.
Wie finde ich das richtige Genus?
Die Antwort auf die Frage „Wie finde ich das richtige Genus” ist einfach, gefällt den meisten Deutschlernern aber nicht sehr gut: Man muss das Genus – und damit den richtigen Artikel einfach lernen. Am besten lernst du bei einer neuen Vokabel nicht nur, was sie heißt, sondern auch, welches grammatikalische Geschlecht sie hat.
Denn Logik hilft bei den deutschen Artikeln nicht viel. Wörter für Gegenstände sind nicht automatisch neutral. Es heißt zum Beispiel immer das Baby, egal ob es ein Junge oder ein Mädchen ist.
Es gibt vielleicht nicht viele logische Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar gibt es eben doch. Und die solltest du kennen. Leider musst du aber wissen: Auch zu diesen Regeln gibt es wieder Ausnahmen.
Das benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Farben
- mit -ment, -tum oder -chen am Ende
benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Automarken
- für alkoholische Getränke
- für Jahreszeiten, Monate, Wochentage und Tageszeiten
- für Wetterphänomene und Himmelsrichtungen
- mit -ig, -ich, -en oder -ling am Ende
Die benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Obstsorten
- mit -keit, -ung -heit, -schaft, -ei oder -in am Ende
Der richtige unbestimmte Artikel
Der korrekte bestimmte Artikel zu Rechtsnachfolgerin ist also die. Du sagst die Rechtsnachfolgerin, wenn für deine Gesprächspartner klar ist, worüber genau du sprichst. Nennst du eine Person oder Sache aber zum ersten Mal, benutzt du stattdessen den unbestimmten Artikel.
Die Grundform der unbestimmten Artikel sind im Singular ein und eine. Maskuline und neutrale Substantive haben den Begleiter ein; bei femininen Wörtern benutzt man eine. Weil Rechtsnachfolgerin feminin ist, heißt die richtige Form: eine Rechtsnachfolgerin.
Rechtsnachfolgerin im Plural
Die Pluralform von Rechtsnachfolgerin ist Rechtsnachfolgerinnen. Für die Bildung der Pluralform gibt es im Deutschen Regeln – aber leider auch viele Ausnahmen, bei denen du die Form einfach lernen musst.
Die Artikel im Plural sind aber sehr leicht. Der bestimmte Artikel für den Nominativ Plural ist immer die – es macht keinen Unterschied, welches Genus das Wort hat. Richtig ist bei unserem Beispiel also die Form: die Rechtsnachfolgerinnen. Bei unbestimmten Artikeln ist es genauso leicht: Diese gibt es nur im Singular. Im Plural lässt man die unbestimmten Artikel einfach weg, sagt also zum Beispiel viele Rechtsnachfolgerinnen.