Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Richterschaft.
Die Deklination von Richterschaft im Singular
Nominativ Singular | die Richterschaft |
Genitiv Singular | der Richterschaft |
Dativ Singular | der Richterschaft |
Akkusativ Singular | die Richterschaft |
Die Deklination von Richterschaften im Plural
Nominativ Plural | die Richterschaften |
Genitiv Plural | der Richterschaften |
Dativ Plural | den Richterschaften |
Akkusativ Plural | die Richterschaften |
Die Kasus im Deutschen
Du kennst nun bereits alle Formen von Richterschaft. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.Die Richterschaft: Wann verwendet man den Nominativ?
Der Nominativ – oder auch „erster Fall” – hat dieselbe Form wie die Grundform des Nomens. Für den Nominativ Singular muss man also nichts deklinieren.Natürlich ist es aber wichtig für den Nominativ Plural – (die Richterschaften) –, dass du die Pluralform des Nomens kennst. Diese Pluralformen sind im Deutschen nicht immer ganz einfach.
Wie man den Nominativ benutzt, finden die meisten Lerner eigentlich nicht schwer: Du brauchst ihn immer dann, wenn das Substantiv in den Satz als Subjekt benutzt wird. Oft ist das Subjekt das erste Wort im Satz. Das muss aber nicht so sein. Denn die deutsche Sprache hat einen sehr flexiblen Satzbau. Du fragst nach dem Subjekt im Satz mit den Wörtern wer oder was:
Was heißt „die Richterschaft”? – „Die Richterschaft” heißt ...
Hier ist ein Beispiel für einen Satz, in dem das Subjekt nicht am Anfang steht:Für die Richterschaft hat sich Frau Schwarz schon immer interessiert.
Der Richterschaft, der Richterschaften: Was du über den Genitiv wissen solltest
Der Genitiv ist für Deutschlerner oft nicht so einfach. Aber mach dir keine Sorgen: Deutsche Muttersprachler haben genau dasselbe Problem. Auch sie machen bei dem Kasus häufig Fehler. Da ist es doch gut, dass man den Genitiv für das gesprochene Deutsch gar nicht so oft braucht. Oft kann man nämlich auch einfach von der Richterschaft statt der Richterschaft benutzen. Das bedeutet auch: eine Sache gehört zu der Richterschaft oder die Richterschaft ist der Besitzer von ... . Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Hier findest du ein Beispiel:
Wessen ... ist das?
Das ist ... der Richterschaft
Bestimmte Verben – z. B. jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Falsches getan hat) oder sich … bedienen (= benutzen) – brauchen einen Genitiv als Objekt. Diese Verben benutzen Deutsche aber fast nur in geschriebenen Texten, nicht wenn sie miteinander sprechen.
Der Richterschaft, den Richterschaften: Erklärung zum Dativ
Der Dativ – also: der Richterschaft –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Weißt du, für welche Wörter im Deutschen ein Objekt im Dativ benutzt wird? Einige Beispiele liest du hier: leihen, bringen, empfehlen, geben, schenken, schreiben, wünschen, erklären, schicken, zeigen, anbieten …Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Richterschaft, mit den Richterschaften, bei der Richterschaft.
Die Richterschaft, die Richterschaften: Wann benutzt du den Akkusativ?
Im Akkusativ – die Richterschaft – steht das direkte Objekt, der Gegenstand des Tuns. Die passende Frage ist wen oder was?.Wen oder was ignoriere ich? Ich ignoriere die Richterschaft.
Nach manchen Präpositionen brauchst du im Deutschen einen Akkusativ. Das sind zum Beispiel:
Ich interessiere mich für die Richterschaft.
Ich denke über die Richterschaft nach.