Heißt es der, die oder das Urheberrechtsverletzung?

Vor Urheberrechtsverletzung benutzt du im Deutschen den Artikel die. Denn das Wort Urheberrechtsverletzung ist feminin. Die richtige Form im Nominativ ist also: die Urheberrechtsverletzung.

Wie finde ich das richtige Genus?

Die Antwort auf die Frage „Wie finde ich das richtige Genus” ist einfach, gefällt den meisten Deutschlernern aber nicht sehr gut: Man muss das Genus – und damit den richtigen Artikel einfach lernen. Am besten lernst du bei einer neuen Vokabel nicht nur, was sie heißt, sondern auch, welches grammatikalische Geschlecht sie hat.

Denn Logik hilft bei den deutschen Artikeln nicht viel. Wörter für Gegenstände sind nicht automatisch neutral. Es heißt zum Beispiel immer das Baby, egal ob es ein Junge oder ein Mädchen ist.

Es gibt vielleicht nicht viele logische Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar gibt es eben doch. Und die solltest du kennen. Leider musst du aber wissen: Auch zu diesen Regeln gibt es wieder Ausnahmen.

Das benutzt du fast immer bei Wörtern ...

  • für Farben
  • mit -ment, -tum oder -chen am Ende

benutzt du fast immer bei Wörtern ...

  • für Automarken
  • für alkoholische Getränke
  • für Jahreszeiten, Monate, Wochentage und Tageszeiten
  • für Wetterphänomene und Himmelsrichtungen
  • mit -ig, -ich, -en oder -ling am Ende

Die benutzt du fast immer bei Wörtern ...

  • für Obstsorten
  • mit -keit, -ung -heit, -schaft, -ei oder -in am Ende

Ist es ein oder eine Urheberrechtsverletzung?

Korrekt ist: eine Urheberrechtsverletzung. Der unbestimmte Artikel hat in der Grundform nur zwei Varianten: ein und eine. Für feminine Nomen benutzt du im Nominativ Singular eine. Bei allen anderen – also neutralen und maskulinen – heißt der unbestimmte Artikel in der Grundform ein.

Du benutzt den unbestimmten Artikel, wenn für deine Zuhörer nicht – oder noch nicht – klar ist, worüber genau du spricht – oder es vielleicht gar nicht wichtig ist. Wenn jemand fragt „Möchtest du ein Bonbon?” ist es egal, welches Bonbon genau du aus der Tüte nimmst.

Was ist der Plural von Urheberrechtsverletzung?

die Urheberrechtsverletzung => die Urheberrechtsverletzungen

eine Urheberrechtsverletzung => viele Urheberrechtsverletzungen

Im Plural sind die deutschen Artikel sehr viel weniger problematisch. Der bestimmte Artikel ist im Plural immer die, egal ob der Begleiter im Singular der, die oder das heißt. Unbestimmte Artikel gibt es im Deutschen im Plural nicht. Du solltest dann also einfach die Pluralform ohne einen Artikel benutzen.

Ein bisschen komplizierter sind die Pluralformen des Nomens. Bei der Bildung des Plurals gibt es nämlich auch einige Ausnahmen, die du lernen musst.

Und wie dekliniert man Urheberrechtsverletzung?