Vor Verfassungsrichterin benutzt du im Deutschen den Artikel die. Denn das Wort Verfassungsrichterin ist feminin. Die richtige Form im Nominativ ist also: die Verfassungsrichterin.
Der, die oder das? Welche Regeln gibt es?
Du weißt jetzt, dass Verfassungsrichterin feminin ist. Aber wie ist es mit all den anderen deutschen Wörtern? Musst du den Artikel für jedes einzelne Wort lernen?
Leider gibt es wirklich nicht sehr viele universelle Regeln, die dir bei dem Problem helfen. Denn das grammatikalische Geschlecht im Deutschen ist oft sehr unlogisch. Das natürliche Geschlecht hilft dir selten weiter. Mädchen sind zum Beispiel per Definition weiblich. Aber das Genus des Wortes Mädchen ist trotzdem neutral: es heißt das Mädchen.
Ganz sicher kannst du beim Genus von einem Wort also nur sein, wenn du es auswendig gelernt hast.
Wie gesagt: Logisch ist das Genus im Deutschen nicht. Aber ein paar Regeln gibt es zum Glück doch:
Maskuline Wörter
Sehr oft (aber leider nicht immer) maskulin sind Wörter, mit denen man über Zeit und Datum spricht, also zum Beispiel die Tageszeiten, die Wochentage, Monate und auch Jahreszeiten. Die vier Himmelsrichtungen sind maskulin. Auch Vokabeln, mit denen man das Wetter beschreibt, brauchen oft den Artikel der: der Wind, der Schnee, der Regen. Und auch wenn das berühmteste deutsche Getränk – das Bier – neutral ist; die meisten anderen Getränke mit Alkohol sind maskulin. Außerdem gibt es bestimmte Wortendungen, die man fast nur bei maskulinen Wörtern findet; zum Beispiel: -ig, -ich, -ling oder -en.
Feminine Wörter
Der Apfel ist die wichtigste Ausnahme. Aber fast alle anderen Obstsorten – die Kiwi, die Orange, die Traube – sind feminin. Namen für Schiffe und Motorräder benutzt man im Deutschen auch immer mit die. Es gibt auch einige Suffixe, die zeigen, dass ein Wort sehr wahrscheinlich feminin ist: -in, -keit, -heit, -ung, -schaft oder -ei.
Neutrale Wörter
Die Suffixe -ment, -tum und -chen sind typisch für Wörter, die den Artikel das brauchen. Außerdem benutzen Deutsche das, wenn sie über Farben (das Rot) oder Biersorten sprechen.
Ist es ein oder eine Verfassungsrichterin?
Korrekt ist: eine Verfassungsrichterin. Der unbestimmte Artikel hat in der Grundform nur zwei Varianten: ein und eine. Für feminine Nomen benutzt du im Nominativ Singular eine. Bei allen anderen – also neutralen und maskulinen – heißt der unbestimmte Artikel in der Grundform ein.
Du benutzt den unbestimmten Artikel, wenn für deine Zuhörer nicht – oder noch nicht – klar ist, worüber genau du spricht – oder es vielleicht gar nicht wichtig ist. Wenn jemand fragt „Möchtest du ein Bonbon?” ist es egal, welches Bonbon genau du aus der Tüte nimmst.
Was ist der Plural von Verfassungsrichterin?
die Verfassungsrichterin => die Verfassungsrichterinnen
eine Verfassungsrichterin => viele Verfassungsrichterinnen
Im Plural sind die deutschen Artikel sehr viel weniger problematisch. Der bestimmte Artikel ist im Plural immer die, egal ob der Begleiter im Singular der, die oder das heißt. Unbestimmte Artikel gibt es im Deutschen im Plural nicht. Du solltest dann also einfach die Pluralform ohne einen Artikel benutzen.
Ein bisschen komplizierter sind die Pluralformen des Nomens. Bei der Bildung des Plurals gibt es nämlich auch einige Ausnahmen, die du lernen musst.