Das grammatikalische Geschlecht (Genus) von Wahlberechtigung ist feminin Der Artikel im Nominativ ist deswegen die. Deutsche sagen also: die Wahlberechtigung.
Wie bestimmt man das Genus?
Das Genus eines Substantives zeigt an, ob der Artikel für ein Substantiv der, die oder das heißt. Leider gibt es für das Genus im Deutschen keine einfachen Regeln. Das natürliche Geschlecht hilft oft nicht weiter: Zum Beispiel ist das Wort Mädchen neutral, auch wenn das natürliche Geschlecht ganz klar feminin ist: Mädchen sind schließlich weiblich.
Bei den meisten Wörtern muss man das Genus deswegen einfach lernen.
Es gibt, wie gesagt, nicht viele Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar können dir helfen, nicht so viel auswendig lernen zu müssen.
Wenn Du nicht genau weißt, welches Genus ein Substantiv hat, hilft es manchmal, die Wortendung (Suffix) anzuschauen.
- Wörter mit den Endungen -ment, -tum, und -chen sind fast immer neutral
- endet das Nomen in der Grundform auf -ig, -ich, -ling oder -en ist es meistens maskulin
- Wörter mit -in, -ung, -keit, -ion, -heit, -schaft oder -ei am Ende sind oft feminin
Was ist der richtige unbestimmte Artikel?
Du benutzt den bestimmten Artikel – also die Wahlberechtigung –, wenn klar ist, worüber du sprichst. Nennst du das Wort zum ersten Mal, brauchst du meistens den unbestimmten Artikel, also ein oder eine. Es gibt nur zwei Formen: eine für feminine Substantive und ein für maskuline und neutrale Vokabeln. Wahlberechtigung ist feminin, die richtige Form ist daher: eine Wahlberechtigung.
Der Plural von Wahlberechtigung
Zuerst eine gute Nachricht: Im Plural ist der Artikel einfach. Der bestimmte Artikel im Nominativ Plural ist immer die. Es heißt also: die Wahlberechtigungen. Einen unbestimmten Artikel für den Plural gibt es im Deutschen nicht. Es heißt also zum Beispiel einfach viele Wahlberechtigungen.
Der Plural eines Wortes wird oft mit dem Suffix -e gebildet. Es gibt aber viele Ausnahmen. Deswegen solltest du den Plural – genau wie das Genus eines Wortes – am besten einfach lernen.