Wie dekliniert man Zeugin?

Wie funktioniert die Deklination von Zeugin? Hier findest du alle Formen im Singular sowie im Plural:

Die Deklination von Zeugin im Singular

Deklinationstabelle von Zeugin für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Zeugin
Genitiv Singular der Zeugin
Dativ Singular der Zeugin
Akkusativ Singular die Zeugin

Die Deklination von Zeuginnen im Plural

Deklinationstabelle von Zeugin für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Zeuginnen
Genitiv Plural der Zeuginnen
Dativ Plural den Zeuginnen
Akkusativ Plural die Zeuginnen

Wann benutzt man welchen Kasus?

Nun kennst du den Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Zeugin. Aber wann brauchst du eigentlich welchen dieser Kasus? Hier findest du eine kurze Grammatikerklärung – natürlich nicht mit allen Details! – über die deutschen Kasus.

Den Nominativ richtig benutzen: Die Zeugin, die Zeuginnen

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „die Zeugin”? – „Die Zeugin” heißt ...


Der Zeugin, der Zeuginnen: Wie funktioniert der Genitiv?

Der Genitiv macht häufig die meisten Probleme – übrigens nicht nur Deutschlernern, sondern auch deutschen Muttersprachlern. Da ist es gut, dass man diesen Kasus im gesprochenen Deutsch nur selten braucht. Denn es funktioniert in vielen Fällen auch sehr gut ohne ihn: Oft kann man nämlich von der Zeugin statt der Zeugin sagen. Auch das bedeutet: etwas gehört zu der Zeugin.
Denn der Genitiv wird benutzt, um zu zeigen, wer der Besitzer von einer Sache ist oder wozu sie gehört. Das Fragewort ist wessen. Es heißt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Zeugin

Außerdem gibt es im Deutschen einige Präpositionen, nach denen man Zeugin im Genitiv benutzt, zum Beispiel angesichts der Zeugin, statt der Zeugin oder wegen der Zeugin. Man benutzt diese Präpositionen eher im geschriebenen Deutsch als im gesprochenen Deutsch.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Der Zeugin, den Zeuginnen: Erklärung zum Dativ

Der Dativ – also: der Zeugin –, zeigt an, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Kasus fragst du mit den Wörtchen wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Den Dativ benutzt man auch bei ein paar Präpositionen, z. B.: von der Zeugin, mit den Zeuginnen, bei der Zeugin.

Die Zeugin, die Zeuginnen: Der Akkusativ

Der Akkusativ – die Zeugin – ist der Fall, den du für das direkte Objekt benutzt, das heißt für den Gegenstand des Tuns. Mit wen oder was? stellt man Fragen nach Objekten im Akkusativ.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Zeugin.

Bestimmte Präpositionen brauchen immer einen Akkusativ. Zum Beispiel:

Ich interessiere mich für die Zeugin.
Ich denke über die Zeugin nach.

Das sind natürlich nicht alle Präpositionen mit Akkusativ. Ein paar andere sind: durch, gegen, ohne.