Richtig ist: das Zwischenurteil ist neutral, deswegen heißt es in der Grundform das Zwischenurteil.
Das richtige Genus finden
Viele Deutschlerner haben Probleme mit den Artikeln. Denn das Genus im Deutschen hat keine einfachen Regeln. Es ist sogar oft sehr unlogisch: zum Beispiel bei das Mädchen oder das Männchen. Beide Wörter sind neutral und haben daher den Artikel das, obwohl das erste Wort eine weibliche und das zweite Wort eine männliche Person beschreibt.
Am besten lernst du den richtigen Artikel zu jeder neuen Vokabel – auch wenn das viel Arbeit macht.
Auch wenn es nicht viele Regeln gibt, hilft es diese zu kennen. Dann musst du schon ein bisschen weniger auswendig lernen. Hier sind ein paar Regeln, die helfen können, das Genus zu finden. Aber Vorsicht: Sie haben leider fast alle auch Ausnahmen.
Maskulin sind normalerweise Wörter ...
- für Tageszeiten, Wochentage, Monate und Jahreszeiten
- für Himmelsrichtungen und Wetterphänomene
- für Automarken
- für alkoholische Getränke
- mit -ig, -en, -ich oder -ling am Ende
Feminin sind normalerweise Wörter ...
- für Obstsorten
- mit -in, -keit, -ung -heit, -schaft oder -ei am Ende
Neutral sind normalerweise Wörter ...
- für Farben
- mit -ment, -tum oder -chen am Ende
Heißt es ein oder eine Zwischenurteil?
Sprichst du zum ersten Mal über eine Person oder ein Ding, benutzt du wahrscheinlich nicht der, die oder das, sondern lieber den unbestimmten Artikel ein oder eine. Hier gibt es nur zwei Formen: Maskuline und neutrale Substantive benutzen im Nominativ den Artikel ein. Ist ein Substantiv feminin, ist eine der richtige Artikel. Es heißt also ein Zwischenurteil.
Der Plural
Um über Dinge oder Personen in der Mehrzahl zu sprechen, musst du den Plural bilden.
Dazu muss man wissen, wie man Zwischenurteil dekliniert. Zum Glück ist aber zumindest die Wahl des richtigen Artikels einfach: Im Plural benutzt man für den bestimmten Artikel nämlich immer die, also heißt es die Zwischenurteile. Einen unbestimmten Artikel gibt es im Plural nicht. Man sagt zum Beispiel einfach viele Zwischenurteile.