Wie dekliniert man Klageerhebung?

Wie dekliniert man Klageerhebung in allen vier Kasus? Im Singular und Plural? Das kannst du hier nachlesen.

Die Deklination von Klageerhebung im Singular

Deklinationstabelle von Klageerhebung für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Klageerhebung
Genitiv Singular der Klageerhebung
Dativ Singular der Klageerhebung
Akkusativ Singular die Klageerhebung

Die Deklination von Klageerhebungen im Plural

Deklinationstabelle von Klageerhebung für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Klageerhebungen
Genitiv Plural der Klageerhebungen
Dativ Plural den Klageerhebungen
Akkusativ Plural die Klageerhebungen

Den richtigen Kasus finden

Du weißt also jetzt, wie der Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ von Klageerhebung richtig heißen. Das erklärt natürlich noch nicht: Wann benutzt man überhaupt den Nominativ, wann den Genitiv usw.? Das ist natürlich eine der schwierigeren Fragen der deutschen Grammatik und wir können hier sicher keine Antwort mit allen Details geben. Wir hoffen trotzdem, dass diese Zusammenfassung dir hilft.

Die Klageerhebung: Wie funktioniert der Nominativ?

Der Nominativ funktioniert ganz einfach: Immer wenn du ein Wort im Nominativ brauchst – also immer wenn das Wort das Subjekt des Satzes ist –, benutzt du einfach die Grundform, also z. B. Klageerhebung. Zumindest gilt das für alle Wörter im Singular. Sprichst du über mehrere Personen oder Dinge, benötigst du den Nominativ Plural (die Klageerhebung -> die Klageerhebungen). Dieser wird manchmal unregelmäßig gebildet. Am besten du lernst in also zum Wort dazu. Nach dem Subjekt eines Satzes fragst du mit „wer oder was”. Wichtig ist auch: Nicht immer steht das Subjekt am Satzanfang. Hier einige Beispiele:

1. Subjekt am Satzanfang: Die Klageerhebung ist oft ...
2. Frage: Was heißt „die Klageerhebung”? – „Die Klageerhebung” heißt ...
3. Subjekt in der Satzmitte: Für die Klageerhebung hat sich Herr Schmidt schon immer interessiert.


Der Klageerhebung, der Klageerhebungen: Erklärungen zum Genitiv

Der Genitiv ist für viele der schwerste Fall – übrigens auch für Menschen, deren Muttersprache Deutsch ist. Deshalb ist es gut, dass man den Kasus für die gesprochene Sprache nur sehr selten braucht. Statt der Klageerhebung kann man nämlich auch einfach von der Klageerhebung sagen. Das heißt auch: etwas gehört zu der Klageerhebung. Für die Schriftsprache ist diese Form aber nicht so gut!
Die Funktion des Genitivs ist, zu zeigen, wozu etwas gehört oder wer der Besitzer von einem Ding ist. Das Fragewort ist wessen. Also:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Klageerhebung

Nach einigen Präpositionen benutzt man Klageerhebung im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Klageerhebung, statt der Klageerhebung oder wegen der Klageerhebung. Diese Präpositionen sind in der geschriebenen Sprache sehr viel häufiger als in der Alltagssprache.
 
Bestimmte Verben brauchen danach einen speziellen Fall für das Objekt. Verben, die ein Genitivobjekt brauchen, gibt es im Deutschen – sie sind aber selten. Benutzt werden sie manchmal in geschriebenen Texten. In der Alltagsgesprächen sind diese Verben aber nur selten zu hören. Deshalb machen auch Deutsche häufiger Fehler bei Genitivobjekten (meistens benutzen sie dann den Dativ). Hier sind ein paar Beispiele für Verben mit Genitivobjekt: sich … bedienen (= benutzen), … gedenken (= denken an), jemanden … verdächtigen (= vermuten, dass jemand etwas Schlimmes getan hat).

Der Klageerhebung, den Klageerhebungen: So benutzt man den Dativ.

Verwende den Dativ – also zum Beispiel die Form: der Klageerhebung –, um auszudrücken, wer Adressat/Empfänger beziehungsweise was Ziel von etwas ist. Nach dem Dativ kannst du mit den Wörtern wem oder was fragen. Nach diesen Verben benutzt du im Deutschen ein indirektes Dativobjekt: schreiben, bringen, anbieten, erklären, empfehlen, schenken, leihen, wünschen, schicken, geben, zeigen …
 
Es gibt ein paar Präpositionen, nach denen man im Deutschen den Dativ benutzt: von der Klageerhebung, mit den Klageerhebungen, bei der Klageerhebung.

Die Klageerhebung, die Klageerhebungen: Erklärungen zum Akkusativ

Der Akkusativ – die Klageerhebung – ist die Form für das direkte Objekt, also den Gegenstand des Tuns. Man fragt nach Objekten im Akkusativ mit den Fragewörtern wen oder was.

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Klageerhebung.

Der Akkusativ wird zusätzlich nach verschiedenen Präpositionen benutzt:

Ich interessiere mich für die Klageerhebung.
Ich denke über die Klageerhebung nach.

Es gibt noch andere Präpositionen mit Akkusativ, zum Beispiel: durch, gegen, ohne.
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