Wie dekliniert man Rechtsfolge?

Hier findest du Deklinationstabellen und Erklärungen für alle vier Kasus des Nomens Rechtsfolge.

Die Deklination von Rechtsfolge im Singular

Deklinationstabelle von Rechtsfolge für alle vier Kasus im Deutschen (Singular)
Nominativ Singular die Rechtsfolge
Genitiv Singular der Rechtsfolge
Dativ Singular der Rechtsfolge
Akkusativ Singular die Rechtsfolge

Die Deklination von Rechtsfolgen im Plural

Deklinationstabelle von Rechtsfolge für alle vier Kasus im Deutschen (Plural)
Nominativ Plural die Rechtsfolgen
Genitiv Plural der Rechtsfolgen
Dativ Plural den Rechtsfolgen
Akkusativ Plural die Rechtsfolgen

Die Kasus im Deutschen

Du kennst nun bereits alle Formen von Rechtsfolge. Nur, wann solltest du welchen Kasus benutzen? Das kannst du weiter unten auf dieser Seite lernen. Natürlich ist das Thema sehr viel komplexer! Hier findest du nur eine Kurzform – die für eine erste Orientierung aber bestimmt sehr gut ist.

Den Nominativ richtig benutzen: Die Rechtsfolge, die Rechtsfolgen

Für den Nominativ benutzt man die Grundform des Substantivs – die Form macht also eigentlich keine Probleme. Der Nominativ Plural ist jedoch nicht immer ganz einfach zu bilden. Es gibt im Deutschen nämlich viele unregelmäßige Pluralformen und auch Regeln, nach denen sich beim Plural z. B. ein Vokal im Wort ändert (die Bank => die Bänke). Diese Regeln und Spezialfälle muss man einfach lernen.
Egal ob im Singular oder im Plural: Im Nominativ steht ein Wort immer, wenn es das Subjekt des Satzes ist. Gefragt wird nach diesem Subjekt mit den Fragewörtern wer oder was:

Was heißt „die Rechtsfolge”? – „Die Rechtsfolge” heißt ...


Der Rechtsfolge, der Rechtsfolgen:

Der Genitiv wird im Deutschen nicht sehr häufig benutzt. Das ist wahrscheinlich gut so: Er ist nämlich genau der Fall, bei dem sogar Muttersprachler besonders viele Fehler machen. Das ist aber oft nicht so schlimm. Denn in der Alltagssprache benutzen Deutsche statt des Genitivs oft eine Dativkonstruktion, nämlich von der Rechtsfolge und eben nicht die Genitivform der Rechtsfolge. Für die Schriftsprache ist es aber trotzdem wichtig, den Genitiv zu kennen! Hier passt diese Dativkonstruktion oft nicht so gut.
Du benutzt den Genitiv, wenn du sagen willst, wozu eine Sache gehört oder wer sein(e) Besitzer(in) ist. Das Fragewort für den Genitiv ist wessen. Man sagt also zum Beispiel:

Wessen ... ist das?
Das ist ... der Rechtsfolge

Nach ein paar Präpositionen benutzt du Rechtsfolge im Genitiv, zum Beispiel angesichts der Rechtsfolge, statt der Rechtsfolge oder wegen der Rechtsfolge. Diese Präpositionen findest du eher in der Schriftsprache als im gesprochenen Deutsch oder der Alltagssprache.
 
Der Genitiv ist auch obligatorisch nach spezifischen Verben. Diese Verben heißen z. B. … bedürfen (= brauchen) oder … gedenken (= denken an). Generell sind Verben, die den Genitiv als Objekt brauchen aber selten. Und: man liest sie manchmal in Texten, hört sie aber nur selten, wenn Deutsche sich miteinander unterhalten.

Der Rechtsfolge, den Rechtsfolgen: Erklärungen zum Dativ

Der Dativ – also: der Rechtsfolge –, gibt eine Information darüber, wer der Empfänger beziehungsweise der Adressat von etwas ist oder aber was das Ziel von einer Handlung ist. Nach diesem Fall fragst du mit den Wörtern wem oder was. Hier sind ein paar Verben, die man oft mit dem Dativ benutzt: anbieten, erklären, leihen, geben, empfehlen, schenken, bringen, schreiben, schicken, zeigen, wünschen …
 
Auch einige Präpositionen stehen immer zusammen mit dem Dativ, wie zum Beispiel: von der Rechtsfolge, mit den Rechtsfolgen, bei der Rechtsfolge.

Die Rechtsfolge, die Rechtsfolgen: Wie funktioniert der Akkusativ?

Der Akkusativ – die Rechtsfolge – wird für das direkte Objekt benutzt. In diesem Kasus steht der Gegenstand des Tuns. Man fragt danach mit: Wen oder was?

Wen oder was ignoriere ich?
Ich ignoriere die Rechtsfolge.


Mehr Informationen zur Deklination und vielen weiteren Themen der deutschen Grammatik findest du in der App der DEUTSCH PERFEKT TRAINER.