Heißt es der, die oder das Zivilprozessordnung?

Vor Zivilprozessordnung benutzt du im Deutschen den Artikel die. Denn das Wort Zivilprozessordnung ist feminin. Die richtige Form im Nominativ ist also: die Zivilprozessordnung.

Welches Genus ist das richtige?

Die meisten Deutschlerner machen sehr lange Fehler bei der, die und das – oft noch, wenn sie schon viele Jahre in Deutschland leben. Und auch die Deutschen selbst streiten bei einigen Wörtern, ob der, die oder das der richtige Artikel ist.

Warum? Ganz einfach: weil das Genus im Deutschen sehr unlogisch ist. Bei den meisten Wörtern muss man einfach lernen, ob es maskulin, feminin oder neutral ist.

Die gute Nachricht: Ein paar Regeln gibt es. Sie helfen dir nur in ein paar speziellen Fällen. Aber besser als nichts!

Suffixe

Bei manchen Suffixen (also Wortendungen) benutzt man fast immer denselben Artikel:

  • -ment / -chen / -tum => das
  • -ig / -ich / -ling / -en => der
  • -in / -ung / -keit / -heit / -schaft / -ei => die

Semantische Regeln

Manchmal hilft auch die Bedeutung, den richtigen Artikel zu finden:

  • Biersorten und Farben sind meisten neutral ( = das )
  • Tageszeiten, Wochentage, Monate und Jahreszeiten, Wetterphänomene, Himmelsrichtungen, alkoholische Getränke und Automarken sind meistens maskulin ( = der )
  • Obstsorten, Namen für Schiffe, Zigaretten oder Cremes sind meistens feminin ( = die )

Vorsicht: Diese Regeln können helfen, es gibt aber Ausnahmen! Zum Beispiel ist es das Bier, obwohl die meisten anderen alkoholischen Getränke maskulin sind.

Heißt es ein oder eine Zivilprozessordnung?

Sprichst du zum ersten Mal über eine Person oder ein Ding, benutzt du wahrscheinlich nicht der, die oder das, sondern lieber den unbestimmten Artikel ein oder eine. Hier gibt es nur zwei Formen: Maskuline und neutrale Substantive benutzen im Nominativ den Artikel ein. Ist ein Substantiv feminin, ist eine der richtige Artikel. Es heißt also eine Zivilprozessordnung.

Was ist der Plural von Zivilprozessordnung?

die Zivilprozessordnung => die Zivilprozessordnungen

eine Zivilprozessordnung => viele Zivilprozessordnungen

Im Plural sind die deutschen Artikel sehr viel weniger problematisch. Der bestimmte Artikel ist im Plural immer die, egal ob der Begleiter im Singular der, die oder das heißt. Unbestimmte Artikel gibt es im Deutschen im Plural nicht. Du solltest dann also einfach die Pluralform ohne einen Artikel benutzen.

Ein bisschen komplizierter sind die Pluralformen des Nomens. Bei der Bildung des Plurals gibt es nämlich auch einige Ausnahmen, die du lernen musst.

Und wie dekliniert man Zivilprozessordnung?