Du musst den Artikel das benutzen. Denn das grammatikalische Geschlecht von Beamtenrecht ist neutral. Korrekt ist also: das Beamtenrecht.
Das Genus im Deutschen – Regeln?
Welche Regeln gibt es für das Genus im Deutschen? Die wichtigste Regel ist leider: Versuch es nicht mit Logik, sondern mit Auswendiglernen. Denn es heißt das Mädchen, obwohl Mädchen weiblich sind. Und es heißt auch das Baby und das Kind, auch wenn man dabei von Personen und nicht von Sachen spricht.
Deshalb solltest du bei jedem neuen Wort lernen, ob es den Artikel der, die oder das braucht. Das macht viel Arbeit, ist aber die einzige Methode, die wirklich für jedes Wort funktioniert.
Es gibt vielleicht nicht viele logische Regeln zum Genus im Deutschen. Aber ein paar gibt es eben doch. Und die solltest du kennen. Leider musst du aber wissen: Auch zu diesen Regeln gibt es wieder Ausnahmen.
Das benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Farben
- mit -ment, -tum oder -chen am Ende
benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Automarken
- für alkoholische Getränke
- für Jahreszeiten, Monate, Wochentage und Tageszeiten
- für Wetterphänomene und Himmelsrichtungen
- mit -ig, -ich, -en oder -ling am Ende
Die benutzt du fast immer bei Wörtern ...
- für Obstsorten
- mit -keit, -ung -heit, -schaft, -ei oder -in am Ende
Der richtige unbestimmte Artikel
Der korrekte bestimmte Artikel zu Beamtenrecht ist also das. Du sagst das Beamtenrecht, wenn für deine Gesprächspartner klar ist, worüber genau du sprichst. Nennst du eine Person oder Sache aber zum ersten Mal, benutzt du stattdessen den unbestimmten Artikel.
Die Grundform der unbestimmten Artikel sind im Singular ein und eine. Maskuline und neutrale Substantive haben den Begleiter ein; bei femininen Wörtern benutzt man eine. Weil Beamtenrecht neutral ist, heißt die richtige Form: ein Beamtenrecht.
Beamtenrecht im Plural
Fangen wir mit der guten Nachricht an: Den richtigen Artikel für den Plural zu finden, ist leicht. Im Nominativ Plural heißt der bestimmte Artikel immer die, also etwa die Beamtenrechte. Der unbestimmte Artikel hat keine Pluralform, man sagt also zum Beispiel einfach: viele Beamtenrechte.
Die Pluralform eines Nomens bildet man oft mit dem Suffix -e. Es gibt aber auch Ausnahmen. Deshalb solltest du den Plural, genau wie das Genus eines Nomens, am besten einfach lernen.